HCE \ Umweltkennzeichnung

Umweltkennzeichnung

Angaben gemäß Art. 219, Absatz 5, D.Lgs 152/2006

Um der Verpflichtung zur Kennzeichnung der Materialzusammensetzung der Verpackungen nachzukommen, teilt HCE mit, die folgenden Verpackungen zu verwenden.

Verpackungsmaterial Kennzeichnung
Kartons PAP 20 – PAP 21
Papier PAP 22
Palette FOR 50
Luftpolsterfolie LDPE 04
Stretchfolie LDPE 04
Plastiktüten LDPE 04
Klebeband PP 5

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